#armut #schulden #pfändung #arbeit
Neue Pfändungsfreigrenzen 2025/26 bei Arbeitseinkommen:
"hebt den unpfändbaren Grundbetrag für Arbeitseinkommen auf 1 555 Euro monatlich an. Aufgrund der gesetzlichen Rundungsvorschrift bleibt Nettoeinkommen bis 1.559,99 Euro vollständig pfändungsfrei.:
gegen-hartz.de/news/neue-pfndu…
Neue Pfändungstabelle ab 1. Juli 2025 für höhere Pfändungsfreigrenzen auf dem P-Konto
Mit dem Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 (BGBl. I Nr. 110 vom 11. April 2025) hebt das Bundesministerium derCarolin-Jana Klose (Gegen-Hartz.de Redaktion)
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